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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 167 -180; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 2 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 28Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9, § 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 3010Herstellen von Baukörpern aus Steinen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10, § 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Putzen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 13Herstellen von Estrichen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 6 14Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 15Herstellen von Bauteilen im Trockenbau1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 16Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 17Herstellen von Verkehrswegen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 618Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 19Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 220Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdungen durch Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Systemschalungen betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
einlagige Putzflächen herstellen
Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Trenn- und Dämmschichten einbauen
Aussparungen herstellen und einbauen
Höhenlehren ausrichten
Fugen anlegen
Estrichmörtel herstellen
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Kleber und Mörtel verarbeiten
Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Wand-Trockenputz ansetzen
Befestigungsmittel einsetzen
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
Bodenarten unterscheiden
Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
Oberboden abtragen, transportieren und lagern
Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
ungebundene Tragschichten herstellen
Einfassungen in Geraden herstellen
Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
Rohre und Profile bearbeiten
Rohre und Formstücke verlegen
Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
Dränung einbauen
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 2 3Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 2 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 2 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9, § 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 10 9Herstellen von Baukörpern aus Steinen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10, § 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 2210Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 11Herstellen von Putzen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 812Herstellen von Estrichen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 13Herstellen von Bauteilen im Trockenbau3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 14Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 415Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20 sowie § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
Bauwerke einmessen und abstecken
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen, montieren
Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
Betonprüfungen, insbesondere Frischbetonprüfungen, durchführen
Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile für Decken transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen drückendes Wasser von außen abdichten
Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen
Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen und verfugen
bewehrtes Mauerwerk herstellen
Aussparungen und Schlitze in Mauerwerk anlegen und schließen
Dehnungsfugen, insbesondere Trenn- und Gleitfugen, anlegen
Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen
Öffnungen im Mauerwerk mit Bauteilen und künstlichen Steinen waagerecht überdecken
Fertigteile, Bauelemente sowie Ein- und Anbauteile, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen, montieren
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Dachkonstruktionen, Schächten, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
mehrlagige Putze herstellen
Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, beurteilen und vorbereiten
Verbundestriche, Estrich auf Trennschicht und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
Bewehrungen einbauen
Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
Vorschriften des Brand- und Schallschutzes einhalten
Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
Trockenbauplatten auswählen und einbauen
Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
Abstützungen und Unterfangungen herstellen
Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 4 3Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 26Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 107Herstellen von Baukörpern aus Steinen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 258Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 29Herstellen von Putzen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 210Instandhalten und Sichern von Baukörpern (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21) 511Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 2
Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Akteure über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
Wünsche von Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Vorgaben in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
branchenübliche Software anwenden
Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Wetter- und Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Sicherungsmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten ergreifen
Maßnahmen zum Artenschutz und zum Schutz der Vegetation beachten
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von der Baustelle umsetzen
Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt vermeiden
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
Koordinatensysteme anwenden
digitale Messungen anhand vorgegebener Koordinaten durchführen
Schalungen für Podeste und gerade Treppenläufe herstellen und betonierfähig aufbauen
Schalungen für sichtbaren Beton herstellen
Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
Fertigteile, insbesondere Treppen und Balkonplatten, unter Berücksichtigung technischer Anforderungen einbauen
Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten
Halbfertigteile transportieren, lagern, prüfen, zur Weiterverarbeitung vorbereiten und montieren
Elementdecken unter Berücksichtigung technischer Anforderungen verlegen
Elementwände unter Berücksichtigung technischer Anforderungen versetzen
Verbände für unterschiedliche Mauerwerkskörper, insbesondere für Pfeiler und Vorlagen, auswählen
Pfeiler und Vorlagen herstellen
bewehrtes Mauerwerk herstellen
Mauerwerk mit systemgebundenen Verfahren und Bauweisen herstellen
Wandtafeln aus Mauerwerk transportieren und montieren
Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilen aus Stahl oder Stahlbeton überdecken
Bögen herstellen
Außenmauerwerk, insbesondere Treppen, herstellen
Stahlbauteile, insbesondere bei zweischaligem Mauerwerk, einbauen
Abgasanlagen, insbesondere Schornsteine, aus Fertigteilen montieren
Baukörper aus Steinen gegen drückendes Wasser abdichten
Wärmedammsysteme für Innen- Außenflächen unterscheiden
Mauerwerk an Innen- und Außenflächen aus Dämmsteinen herstellen
Dämmstoffe in und an erdberührenden Bauteilen, Wänden, Decken, Schächte und Stützen an- und einbringen
Modernisierungen vorhandener Systeme durchführen
Brandschutzbestimmungen beachten
Brandschutzbekleidungen einbauen
Brandschutzabschlüsse im Mauerwerk herstellen
Schallschutzmaßnahmen unterscheiden
Schallschutzanschlüsse herstellen
Einbauteile für den Schallschutz montieren
Wärmedämm-, Sonder- und Kunstharzputze unterscheiden, auswählen und herstellen
natürliche Putze, insbesondere Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
Putzoberflächen nach verschiedenen Methoden gestalten
Verfahren zur Instandhaltung unterscheiden und auswählen
Instandhaltungen, insbesondere bei Mauerwerken aus natürlichen und künstlichen Steinen, Putzen, Estrichen, Beton- und Stahlbetonteilen und Wärmedämmsystemen, durchführen
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Schaden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
Methoden der Qualitätssicherung anwenden
Aufmaße über durchgeführte Arbeiten erstellen
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren sowie Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
Kunden und Kundinnen und betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen mitwirken
Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 3).
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 5 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 5 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 5 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 5 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren